Job Description
Mitglied für Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) 70 – 100%
Ihre Hauptaufgaben in dieser Position sind das selbständige Führen von Kindes- und Erwachsenenschutzverfahren in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst sowie die Entscheidungsfindung im Kindes- und Erwachsenenschutz. Zudem haben Sie die Aufsicht über laufende Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen und beraten Beiständinnen und Beistände. Es besteht allenfalls die Möglichkeit, nebst der Tätigkeit als Behördenmitglied, Führungsaufgaben als Co-Vizepräsident/in zu übernehmen.
- Sie über ein abgeschlossenes Studium in Rechtswissenschaft, Pädagogik, Psychologie oder Sozialer Arbeit verfügen.
- Sie über Kenntnisse im Kindes- und Erwachsenenschutz und allenfalls im Personen-, Familien-, Erb- und Verwaltungsrechts verfügen.
- Sie einschlägige Berufserfahrung bei einer KESB, einem Gericht oder einer Jugendanwaltschaft mitbringen.
- Sie die Zusammenarbeit mit Behördenmitgliedern und den Mitarbeitenden des Fachdienstes in einem interdisziplinären Team schätzen.
- Sie eine selbständige und exakte Arbeitsweise sowie eine gute Selbstorganisation zu Ihren Stärken zählen können.
- Sie sich durch eine hohe Sozialkompetenz auszeichnen, sehr belastbar und flexibel sind und sich dem anspruchsvollen Tätigkeitsfeld mental gewachsen fühlen.
- Sie Ihre konzeptionellen und analytischen Fähigkeiten einbringen möchten.
- Ihnen mündliche und schriftliche Kommunikation auf einem hohen Niveau leichtfällt und Sie sicher gegenüber Ihren Anspruchsgruppen auftreten können.
- Sie gewissenhaft, verbindlich, zuverlässig und offen sind.
- Sie bereit sind, allenfalls Leitungsaufgaben zu übernehmen.
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ist zuständig für den Schutz von Personen, die nicht selbständig in der Lage sind, die für sie notwendige Unterstützung einzuholen. So beispielsweise, wenn sie noch minderjährig, geistig behindert, psychisch beeinträchtigt oder schwer suchtkrank sind.
Die KESB Region St.Gallen setzt das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen im Schweizerischen Zivilgesetzbuch sowie den ergänzenden kantonalen Erlassen um. Sie ist für alle erstinstanzlichen Entscheide in diesem Rechtsbereich zuständig. Die KESB Region St.Gallen ist zuständig für die Gemeinden Eggersriet, Häggenschwil, Muolen, St.Gallen und Wittenbach.
In unserer interdisziplinären Dienststelle pflegen wir den fachlichen Austausch innerhalb des Teams wie auch mit anderen Fachstellen. Die räumliche Nähe zu wichtigen Schnittstellen und der kollegiale Umgang untereinander unterstützen unsere Arbeit. Die Chancengleichheit von Frauen und Männern ist für uns selbstverständlich.
Ihre Fragen zur Stelle beantwortet Ihnen gerne Martin Widmer, Präsident, Tel. 071 224 68 84, oder Tobias Rothenberger, Co-Vizepräsident, Tel. 071 224 63 79. Ihr vollständiges Dossier reichen Sie uns bitte ausschliesslich online ein.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.