Job Description

per sofort oder nach Vereinbarung

Opferhilfe-Kommissione beider Basel

Ihre Verantwortung:

  • Die Regierungsräte beider Basel haben im Vertrag über die Opferberatungsstellen beider Basel eine gemeinsame Kommission eingesetzt, welche die Anwendung des Opferhilfegesetzes begleitet und überwacht
  • Die gemeinsame Kommission besteht aus 3 Vertreterinnen und Vertretern pro Kanton, welche Fachleute im Bereich der Opferhilfe und im Besonderen auf psychosozialem und juristischem Gebiet sind
  • Die Opferhilfekommission beider Basel tagt einmal pro Monat an einem Vormittag
  • zu den Aufgaben gehören nebst der Beurteilung von Fällen, die nicht mehr in die Kompetenz der Beratungsstelle fallen, insbesondere die Planung, Koordination und Begleitung der Beratungsstellen und der Erlass von Richtlinien für die Beratungstätigkeit

Ihr Hintergrund:

  • psychotherapeutischer Abschluss, wenn möglich im Bereich Kinder- und Jugendpsychologie/-psychiatrie
  • einige Jahre Berufserfahrung und Kenntnis der psychosozialen Institutionen der Region Basel vorausgesetzt
  • Interesse an der Tätigkeit der Opferhilfe Kommission beider Basel und dem Gebiet des Strafrechts sowie der Opferhilfe

Für Fragen zur Stelle

Doris Oechslin
E-Mail schreiben
061 552 75 71

Für Fragen zum Bewerbungsprozess

Doris Oechslin,
E-Mail schreiben
061 552 75 71

Opferhilfe

Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben eine gemeinsame Kommission mit je 3 Mitgliedern eingesetzt, welche die Einführung und Anwendung des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz, OHG) begleitet und überwacht (§ 2 der Verordnung vom 4. November 2008 zum Opferhilfegesetz, SGS 252.11). Die Kommission arbeitet Richtlinien aus für die Beratungstätigkeit und für finanzielle Belange, erteilt Kostengutsprachen, erlässt Verfügungen betreffend längerfristige Hilfe und beaufsichtigt die Beratungsstelle im Bereich der finanziellen Leistungen.

Video

Related Jobs